Unsere Honorare richten sich nach den Empfehlungen der Anwaltskammer vn Malaga.
Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos, und bevor wir eine Beratung beginnen, treffen wir eine
Honorarvereinbarung mit dem Mandanten entsprechend dem Zeitaufwand und der Schwierigkeit des betreffenden Falls.
Auf Wunsch des Mandanten kann ein Erfolgshonorarentsprechend dem erzielten Ergebnis vereinbart werden,
sofern dabei die in Spanien geltenden Bestimmungen für freiberufliche Honorare eingehalten werden.
Lernen Sie uns kennen. Wir sind uns so sicher, dass wir Ihre Bedürfnisse verstehen werden, dass wir Ihnen die erste Beratung kostenlos anbieten können.